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   VG Magdeburg, 26.10.2016 - 7 A 15/15   

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VG Magdeburg, 26.10.2016 - 7 A 15/15 (https://dejure.org/2016,71875)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26.10.2016 - 7 A 15/15 (https://dejure.org/2016,71875)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 7 A 15/15 (https://dejure.org/2016,71875)
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  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2016 - 7 A 15/15
    Selbst wenn es sich um eine anhaltende Verwaltungspraxis handeln würde, ließe sich daraus ein Anspruch auf Einbringung der Prüfungsergebnisse in die Gesamtnotenbildung nicht ableiten, weil auch eine solche nur dann als Richtschnur herangezogen werden kann, wenn diese Praxis der Rechtsordnung voll und ganz entspricht (BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 3 C 49/02; OVG Lüneburg, Urt. v. 06.10.2016 - 2 LB 5/16; jeweils juris).
  • BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74

    Ermittlung der Ausbildungsnote - Zahlenwerte - Anwendung der Aufrundung

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2016 - 7 A 15/15
    Daraus folgt, dass eine Regelung, die bei der vorgeschriebenen rechnerischen Ermittlung der Abschlussnote zu einer Verschlechterung dieser Note führen kann, den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG genügen muss und daher nur dann als rechtmäßig angesehen werden kann, wenn sie durch die jeweilige DiplPrüfO selbst angeordnet worden ist (für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: BVerwG, Beschl. v. 20.11.2015 - 6 B 32/15 -, juris; für das Zweite Juristische Staatsexamen: BVerwG, Urt. v. 27.06.1975 - VII C 38.74; Sächsisches OVG, Urt. v. 25.10.2002 - 4 B 791/01; jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2015 - 9 S 2297/14

    Benotung eines sogenannten fächerübergreifenden Leistungsnachweises eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2016 - 7 A 15/15
    Nach Vorstehendem ergibt sich für den vorliegenden Fall, dass ein Abbruch des Rechenganges, also die Beschränkung eines Wertes auf die erste Dezimalstelle nach dem Komma, nur in Betracht kommt, wenn dafür eine besondere normative Grundlage gegeben ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.06.2016 - 9 S 2297/14 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16

    Auslaufen eines Studienganges; Diplom; Doppeldiplom; Prüfungsordnung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2016 - 7 A 15/15
    Selbst wenn es sich um eine anhaltende Verwaltungspraxis handeln würde, ließe sich daraus ein Anspruch auf Einbringung der Prüfungsergebnisse in die Gesamtnotenbildung nicht ableiten, weil auch eine solche nur dann als Richtschnur herangezogen werden kann, wenn diese Praxis der Rechtsordnung voll und ganz entspricht (BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 3 C 49/02; OVG Lüneburg, Urt. v. 06.10.2016 - 2 LB 5/16; jeweils juris).
  • OVG Sachsen, 29.01.2013 - 2 A 58/12

    Erste Juristische Staatsprüfung, Notenverbesserung

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2016 - 7 A 15/15
    In prüfungsrechtlichen Verfahren, bei denen es nicht um das Bestehen der Prüfung, sondern um eine Notenverbesserung der bestandenen Prüfung geht, ist der Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG mangels konkreter Anhaltspunkte in Ansatz zu bringen (Sächs. OVG, Beschl. v. 29.01.2013 - 2 A 58/12 -, juris).
  • OVG Sachsen, 25.10.2002 - 4 B 791/01
    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2016 - 7 A 15/15
    Daraus folgt, dass eine Regelung, die bei der vorgeschriebenen rechnerischen Ermittlung der Abschlussnote zu einer Verschlechterung dieser Note führen kann, den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG genügen muss und daher nur dann als rechtmäßig angesehen werden kann, wenn sie durch die jeweilige DiplPrüfO selbst angeordnet worden ist (für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: BVerwG, Beschl. v. 20.11.2015 - 6 B 32/15 -, juris; für das Zweite Juristische Staatsexamen: BVerwG, Urt. v. 27.06.1975 - VII C 38.74; Sächsisches OVG, Urt. v. 25.10.2002 - 4 B 791/01; jeweils juris).
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